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   BFH, 24.09.2009 - IV B 75/09   

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https://dejure.org/2009,14265
BFH, 24.09.2009 - IV B 75/09 (https://dejure.org/2009,14265)
BFH, Entscheidung vom 24.09.2009 - IV B 75/09 (https://dejure.org/2009,14265)
BFH, Entscheidung vom 24. September 2009 - IV B 75/09 (https://dejure.org/2009,14265)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bedingte Einlegung eines Rechtsmittels

  • Judicialis

    FGO § 62 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 62 Abs. 2
    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mit gleichzeitigem Antrag auf Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de

    Bedingte Einlegung eines Rechtsmittels unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.09.2009 - IV S 13/09

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Liebhaberei bei Schiffsvercharterung

    Auszug aus BFH, 24.09.2009 - IV B 75/09
    Letzterem Verständnis steht nicht nur der eindeutige Wortlaut der Beschwerdeschrift, sondern vor allem entgegen, dass die Nichtzulassungsbeschwerde --ebenso wie der Antrag auf PKH (vgl. Beschluss vom heutigen Tag IV S 13/09 (PKH))-- von einer nach § 62 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) postulationsfähigen Person (Steuerberatungsgesellschaft) eingelegt wurde (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 8. April 1999 II R 8/98, BFH/NV 1999, 1244; Lange in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, § 116 FGO Rz 116).
  • BFH, 08.04.1999 - II R 8/98

    Bedingt eingelegte Revision

    Auszug aus BFH, 24.09.2009 - IV B 75/09
    Letzterem Verständnis steht nicht nur der eindeutige Wortlaut der Beschwerdeschrift, sondern vor allem entgegen, dass die Nichtzulassungsbeschwerde --ebenso wie der Antrag auf PKH (vgl. Beschluss vom heutigen Tag IV S 13/09 (PKH))-- von einer nach § 62 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) postulationsfähigen Person (Steuerberatungsgesellschaft) eingelegt wurde (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 8. April 1999 II R 8/98, BFH/NV 1999, 1244; Lange in Hübschmann/Hepp/ Spitaler, § 116 FGO Rz 116).
  • FG Hamburg, 25.06.2015 - 6 K 222/14

    Gewerbe- und Umsatzsteuer: Einkunftsart, Einkünfteerzielungsabsicht und

    Das gilt umso mehr, wenn er die Yachtvercharterung im Nebenberuf betreibt, darauf somit nicht für seinen Lebensunterhalt angewiesen ist (BFH-Urteil vom 11.04.1990 I R 22/88, BFH/NV 1990, 768; Schleswig-Holsteiniges FG, Urteil vom 29.04.2009 3 K 194/06, juris, nachgehend BFH-Beschluss vom 24.09.2009 IV B 75/09, juris).
  • BFH, 24.09.2009 - IV S 13/09

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Liebhaberei bei Schiffsvercharterung

    Dem Antrag wurde die Beschwerdeschrift vom 5. Juni 2009 beigefügt (vgl. Verfahren IV B 75/09).
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